Hier siehst Du eine Übersicht über die Führerscheinklassen, die bei uns erworben werden können.

HondaCBF600

Klasse A

  • Alle Krafträder (mit oder ohne Beiwagen)
  • Dreirädrige KFZ über 15 KW
  • Mindestalter:
    – für Trikes: 21 Jahre
    – für Klasse A: 24 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: AM / A1 / A2
  • Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung immer
    Theorie außer bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
DukeKTM125

Klasse A1

  • Krafträder max. 125 ccm Hubraum
    – Leistung max. 11KW
    – Verhältnis Leistung /  Gewicht max. 0,1 KW/kg
  • Dreirädrige KFZ bis 15 KW
  • Keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr!
  • Mindestalter Klasse A1: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Prüfung in Theorie und Praxis

Klasse B 196

Klasse A2

Krafträder

  • Leistung max. 35 KW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg

Mindestalter Klasse A2: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM / A1

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung immer

Theorie außer bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1

Golf Lehrfahrzeug Fahschule Piechotta Horb

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG – max. 8 Personen außer dem Fahrer

Außerdem darfst Du mit einem KFZ der Klasse B (bis 3,5 t) folgende Hänger ziehen:

  • alle FZ-Kombinationen, wobei die zGM des Zugfahrzeuges + zGM des Anhängers 3,5 t Zg nicht überschreiten dürfen
  • alle Anhänger bis 750 kg zG, auch wenn das Zugfahrzeg 3,5 t zG hat

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: L / AM

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung in Theorie und Praxis

Anhaenger

Klasse BE

Alle Anhänger, die nicht in die Klasse B fallen, wobei die zG des Anhängers max. 3,5 t wiegen darf

Mindestalter: 18 Jahre oder Führerschein mit 17 Jahren

Vorbesitz: B

Ausbildung: nur praktische Prüfung

Roller 50 ccm CPI Aragon mit 2,4 kW für die Klasse AM

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h bbH

  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 KW bei Elektromotor

Mindestalter: 15

Eingeschlossene Klassen: S*

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung in Theorie und Praxis

*S: Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h bbH

  • Hubraum max. max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 KW bei Diesel-/Elektromotor
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge LM max. 350 kg
Bullet-Roller-25

Mofa

  • max. 25 km/h bbH
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • nur Prüfbescheinigung, kein Führerschein

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz: –

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie