Piechotta Fahren-ab 17

Fahren ab 17

Ab 16,5 Jahren:

Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich; dabei enthaltene Führerscheinklassen: L, AM und S
Die Ausbildung läuft gleich ab wie bei Führerscheinbewerbern, die 18 Jahre oder älter sind.

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung:

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung

Voraussetzungen für die Begleitperson:
(Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich bekannte Person/en)

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • Der junge Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland und Österreich.
  • Die Begleitperson/en stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.
  • Der Scheckkartenführerschein sollte möglichst beim Landratsamt abgeholt werden.